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Orthopädische Rehabilitation

Sie suchen Informationen zur orthopädischen Reha und Rehaeinrichtungen für Orthopädie? Hier finden Sie ausschließlich erfahrene Therapeuten, Fachärzte und Kliniken in Deutschland, Schweiz oder Österreich. Informieren Sie sich über Indikationen, Ziele und Antragstellung oder kontaktieren Sie unsere Experten.

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Informationen zum Bereich Orthopädische Rehabilitation

Was ist eine orthopädische Rehabilitation?

Die orthopädische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung dient dazu, nach einer akuten orthopädischen Erkrankung oder bei chronischer Erkrankung die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Rehabilitation der gesetzlichen Krankenkassen hat grundsätzlich das Ziel, die Eigenständigkeit des Betroffenen im Alltag wiederherzustellen oder zu verbessern. Eine Orthopädische Rehabilitation beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Physiotherapie
  • Sporttherapie und Medizinische Trainingstherapie
  • Physikalische Therapie mit Massagen, Kälte-, Wärme- oder Wasseranwendungen
  • Ergotherapie
  • Ärztliche Versorgung und Diagnostik
  • Pflegerische Versorgung (inklusive Wundversorgung)
  • Sozialdienst und Psychologische Beratung
  • Gesundheitsbildung und Ernährungsberatung
  • Orthopädische Schuhtechnik und Orthopädie-Technik
  • Rehabilitationsnachsorge

Für wen ist eine orthopädische Reha sinnvoll?

Eine Orthopädische Rehabilitation ist die richtige Maßnahme bei akuten Symptomen oder chronischen Krankheitsprozessen. Ob der Betroffene eine Rehabilitation benötigt, hängt von dem individuellen Ausmaß des Krankheitsbildes ab und der Prognose. Generell gesprochen ist zu einer orthopädischen Reha zu raten, wenn dauerhafte Einschränkungen in der Lebensqualität vorzufinden sind und langfristig Bewegungen oder Haltungen unterstützt werden müssen.

Welche orthopädischen Erkrankungen können in einer orthopädischen Rehaklinik behandelt werden?

Orthopädische Rehas werden in erster Linie von Patienten in Anspruch genommen, die zuvor am Bewegungsapparat operiert wurden. Typische Fälle sind Operationen der großen Gelenke wie Knie, Hüfte oder Schulter. Auch Eingriffe in der Wirbelsäule, z.B. nach einem Bandscheibenvorfall, sind häufig Indikationen für eine anschließende Reha. Chronische orthopädische Erkrankungen für eine Reha sind unter anderem Osteoporose. Skoliose, Arthrose oder Rheuma.

Reha nach Knie-OP

Kniebeschwerden sind nicht nur bei Sportlern weit verbreitet. Auch berufliche Belastungen oder das höhere Alter machen oft Kniebeschwerden. Ursachen sind häufig durch Verschleiß oder Entzündungen bedingt. Bei chronischen Kniebeschwerden und nach Knieoperationen ist häufig eine Reha-Behandlung zu empfehlen, beispielsweise nach einer Meniskus-OP oder eine Totalendoprothese (TEP).

Hüft Reha

Häufig wird nach Einbau einer oder teilweise künstlichen Hüfte eine Reha als Anschlussheilbehandlung empfohlen. Die Endoprothese wird in erster Linie bei einem Verschleiß der Hüftgelenke eingesetzt und besteht aus Metall, Kunststoff oder Keramik. Nach der Operation sollte das Gelenk schrittweise unter Anweisung eines Physiotherapeuten belastet und bewegt werden. Außerdem ist der progressive Muskelaufbau nötig.

Rücken- und Wirbelsäulen-Rehabilitation

Der Bandscheibenvorfall ist im Volksmund eine geläufige Diagnose. In schlimmen Fällen muss diese operiert werden. Eine Reha kann den Patienten helfen, ihre Rückenmuskulatur anschließend aufzubauen. Außerdem lernen Betroffene, wie sie ihren Rücken schonen können und erneuten Bandscheibenvorfällen vorbeugen können. Für Skoliose Patienten kann eine Reha entweder nach OP oder auch initial eine gute Möglichkeit sein, ihren Rücken durch Physiotherapie zu stärken und rückenfreundliche Sportarten auszuüben. Zusätzlich können Betroffene rückenfreundliche Bewegungsabläufe in einer Rückenschule erlernen.

Welche Ziele hat eine orthopädische Rehabilitation?

Die Rehabilitation ist ein interdisziplinäres Fachgebiet. Bei orthopädischen Rehas kümmern sich hauptsächlich Fachärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie um die Patienten. Gemeinsam werden anfangs die Therapieziele besprochen und ein Therapieplan erarbeitet. Zu einem multimodalen Therapiekonzept gehören Sport- und Physiotherapie, physikalische Therapie und Ergotherapie. Außerdem erfährt der Patient psychologische Behandlung und umfangreicher Beratung zu unterschiedlichen Gesundheits- und Lebensstilaspekten, z.B. zu Ernährung und Prävention im Alltag und am Arbeitsplatz.

Die Ziele im Überblick:

  • Minderung Krankheitsfolgen hinsichtlich Körper, Psyche und sozialer Kontakt
  • Minderung von Schmerzen
  • Erhöhung der Belastungsgrenze
  • Erhöhen des allgemeinen Wohlbefindens
  • Verbesserung der Fitness
  • Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken und Wirbelsäule
  • Verbesserung von Ausdauer und Kraft

Wie und wo beantrage ich eine Behandlung in einer Rehaklinik für Orthopädie?

Für einen Antrag auf Reha müssen die Voraussetzungen von einem Arzt festgestellt werden. Der Patient muss eine positive Prognose haben, dass die Reha die Beschwerden lindern kann. Außerdem muss der Patient in der körperlichen und psychischen Verfassung sein, die Reha anzutreten und durchzuziehen. Der Antrag beläuft sich auf mehrere Schritte und ist ein aufwändiges Verfahren.

Antragsstellung für eine orthopädische Reha

Betroffene können eine Reha als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.

Zuständige Kostenträger sind die Deutsche Rentenversicherung für Erwerbstätige, Erwerbsminderungsrentner und Arbeitssuchende, während die Krankenkasse für nicht berufstätige Erwachsene und Rentner zuständig ist. Der entsprechende Reha-Antrag muss ausgefüllt werden und folgende Dokumente beinhalten:

  • Selbstauskunftsbogen
  • Liste der Vorerkrankungen
  • Befundbericht vom Arzt
  • Wunschklinik (falls Wunsch vorhanden)
  • Der behandelnde Arzt muss gegenüber dem Kostenträger die Reha begründen.
  • Die Notwendigkeit der Reha wird durch den Kostenträger geprüft

Bei Bewilligung muss der Patient seinem Arzt und Arbeitgeber mitteilen, dass eine Reha angetreten wird. Der Kostenträger wird Informationen und Details zum Aufenthalt zuschicken.

Bei Ablehnung kann der Patient dem widersprechen und den Widerspruch mit einer Stellungnahme und / oder Gutachten begründen.

Quellen:

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Hanns-Peter Scharf: Orthopädie und Unfallchirurgie. Elsevier 2011, ISBN 978-3-437-24401-8.
  • Rabenberg: Gesundheitsberichterstattung des Bundes - Heft 54: Arthrose. Robert-Koch-Institut (RKI) 2013, ISBN 978-3-896-06219-2.
  • Stöve et al.: S2k-Leitlinie Gonarthrose. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Stand November 2017. Abgerufen am 27.06.2018.
  • Michael et al.: The Epidemiology, Etiology, Diagnosis, and Treatment of Osteoarthritis of the Knee. In: Deutsches Aerzteblatt Online. 2010, doi: 10.3238/arztebl.2010.0152.
  • Bretschneider, Günther: Hüftgelenk – Arthrose und Arthritis. In: Orthopädie und Unfallchirurgie up2date. Band 10, Nummer 03, 2015, doi: 10.1055/s-0041-101944, S. 231–256.
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